AUFGEFÜHRT: Die Leistungen, die kinderreiche Familien in Spanien erhalten können

Wenn Sie drei oder mehr Kinder haben und in Spanien leben, können Sie von verschiedenen finanziellen Unterstützungspaketen und Abzügen profitieren, von der Unterkunft bis zu den Kindergartenkosten. In einigen Fällen gelten diese Vorteile auch für Familien mit zwei Kindern.
Der spanische Staat bietet bestimmten Personengruppen verschiedene finanzielle Unterstützung an, darunter auch kinderreiche Familien oder Familias Numerosas .
Überraschenderweise ist die Definition einer Großfamilie in Spanien gar nicht so groß – sie reicht aus, wenn drei oder mehr Kinder vorhanden sind, was Ihnen den Zugang zu mehreren dieser Leistungen ermöglicht.
Zu den Familias numerosas können auch kleinere Familien gehören, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie etwa Eltern mit zwei Kindern, wenn eines oder beide von ihnen eine Behinderung haben, zwei oder mehr verwaiste Geschwister, die von einem Vormund betreut werden, ein verwitweter Elternteil mit zwei oder mehr Kindern und ein alleinerziehender Elternteil mit drei oder mehr Kindern.
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Im Jahr 2025 hat Spanien die Anzahl und Höhe der Leistungen für kinderreiche Familien sogar erhöht, um den finanziellen Druck zu verringern und Eltern eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu ermöglichen. Neben diesen staatlichen Leistungen gibt es möglicherweise auch verschiedene regionale Leistungen, die Sie beantragen können.
Beispielsweise können Sie möglicherweise Ermäßigungen für öffentliche Verkehrsmittel, Museen, Sehenswürdigkeiten, Privatschulen und bestimmte Geschäfte erhalten. Fragen Sie am besten bei Ihrem örtlichen Ayuntamiento oder Rathaus nach, um zu erfahren, welche Ermäßigungen es gibt und wie Sie diese beantragen können.
Zu den verfügbaren staatlichen Leistungen gehören:
Abzüge bei der Einkommensteuer
Dies ist einer der größten Vorteile, da es Ihnen einen wichtigen Steuervorteil verschafft, den Sie bei Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung nutzen können. Der maximale Abzugsbetrag beträgt 1.200 € pro Jahr oder 100 € pro Monat. Für kinderreiche Familien erhöht sich dieser Betrag auf 2.400 €, wenn sie unter die oben genannten Sonderkategorien fallen. Für jedes weitere Kind über die erforderliche Anzahl von drei hinaus kann der Abzug um 600 € pro Jahr erhöht werden.
Sozialversicherungsleistungen
Wenn Sie in Spanien ein Kind bekommen oder adoptieren, haben Sie Anspruch auf Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaub. Dieser beträgt 16 Wochen für Mütter und Väter. Der Anspruch entspricht 100 Prozent der gesetzlichen Bemessungsgrundlage.
Darüber hinaus gibt es eine Einmalzahlung für kinderreiche Familien, Alleinerziehende oder Familien, in denen ein Elternteil eine anerkannte Behinderung hat. Diese ist für diejenigen gedacht, deren Familieneinkommen unterhalb der festgelegten Grenzen liegt.
Abzüge für Mutterschaft
Mütter mit Kindern unter drei Jahren können einen zusätzlichen Freibetrag von bis zu 1.200 Euro pro Jahr geltend machen, unabhängig davon, ob sie Teil einer kinderreichen Familie sind oder nicht. Dies gilt auch für gleichgeschlechtliche Paare, unabhängig davon, ob die Familie zwei Mütter oder zwei Väter hat und ob die Kinder adoptiert sind.
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Geld für Kita und Kinderbetreuung
Auch Kosten für Kindertagesstätten oder frühkindliche Bildungseinrichtungen können bis zu 1.000 Euro abgesetzt werden, sofern die Zahlungen für Schulgeld, Verpflegung oder Unterstützung kontinuierlich erfolgen. Der Abzug ist bis zum dritten Lebensjahr des Kindes möglich.
Wohngeld
Laut Gesetz muss der Staat „großen Familien Vorteile im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Hauptwohnsitzes garantieren“. Dies kann in Form von Sozialwohnungen, Krediten und Zuschüssen für den Kauf neuer Wohnungen, die Renovierung bestehender Wohnungen oder Umzüge geschehen. Es ist auch üblich, dass kinderreiche Familien weniger Grunderwerbsteuer (ITP) zahlen.
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