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Verstümmelungsverbot und Mikrochips: Die neuen EU-Gesetze zum Wohl von Katzen und Hunden

Verstümmelungsverbot und Mikrochips: Die neuen EU-Gesetze zum Wohl von Katzen und Hunden

Zu den neuen Vorschriften zum Schutz von Katzen und Hunden, die von den europäischen Gesetzgebern verabschiedet wurden, gehören die Pflicht zum Einsatz von Mikrochips sowie das Verbot des Ohren- und Schwanzkupierens.

In der Europäischen Union leben mehr als 72 Millionen Hunde und 83 Millionen Katzen. Dies geht aus Angaben der Europäischen Kommission hervor. Bisher hat die Kommission für diese Tiere lediglich die Gesundheitsanforderungen für Reisen innerhalb der Union geregelt.

Doch der Anstieg des illegalen Handels veranlasste die EU dazu, gemeinsame Regeln für die Zucht, Unterbringung und den Umgang mit den Tieren vorzuschlagen, deren Verkauf jährlich schätzungsweise 1,3 Milliarden Euro einbringt.

Das Europäische Parlament in Straßburg stimmte 2023 über einen von der Kommission vorgelegten Text ab, der Mindestkriterien für das Wohlergehen von Hunden und Katzen in Zwingern und Tierheimen einführt.

Die Abgeordneten stimmten außerdem für ein Verbot der Haltung und des Verkaufs von Hunden und Katzen in Tierhandlungen. Diese Bestimmung war im ursprünglichen Text nicht enthalten, was bedeutet, dass Käufer ihre Tiere direkt von Züchtern oder Tierheimen kaufen müssten.

„Mit diesem Vorschlag würden wir erstmals Mindestvorschriften schaffen und den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit geben, über diese Standards hinauszugehen“, sagte die Berichterstatterin des Textes, Veronika Vrecionova von der rechtsextremen EKR-Fraktion.

Der mit 457 Ja-Stimmen und 17 Nein-Stimmen angenommene Gesetzentwurf sieht vor, dass alle Hunde und Katzen beim Verkauf mit einem subkutanen Mikrochip gekennzeichnet – ein System, das in einigen Mitgliedstaaten bereits im Einsatz ist – und in einer EU-Datenbank registriert werden sollen.

Dies würde die Rückverfolgbarkeit verbessern und den illegalen Handel, vor allem mit Hunden, bekämpfen, wobei Tierschutzgruppen osteuropäische EU-Länder wie Rumänien und Bulgarien ins Visier nehmen.

Schmerzhafte Verstümmelungen wie das Abschneiden von Schwänzen oder Ohren werden in den meisten Fällen ebenfalls verboten sein, ebenso wie Elektro-, Würge- und Stachelhalsbänder ohne Sicherheitsstopper.

Das Gesetz verbietet außerdem Inzucht und die Zucht von Tieren mit ausgeprägten Merkmalen, wie beispielsweise zu kurzen Beinen, die ihr Wohlbefinden beeinträchtigen könnten.

Die Maßnahmen fanden unter den politischen Fraktionen breiten Konsens, doch der Umfang ihrer Anwendung war Anlass zu Streitigkeiten, die zu einigen Änderungsanträgen führten.

Eine Ausnahmeregelung für Züchter mit einer geringen Anzahl an Tieren, die einige Linke verärgert hatte, wurde vom Parlament abgeschwächt, indem die Hürde für die Zulassung von Züchtern gesenkt wurde.

Dennoch blieben andere Ausnahmen bestehen, gegen die sich Tierschützer wehrten.

Das Verstümmelungsverbot ist beispielsweise für Jagdhunde weniger streng. Auch Zwangshalsbänder bleiben bei der Ausbildung von Polizei-, Militär- und Grenzschutzhunden weiterhin erlaubt.

„Dieser Text legt einige interessante Grundlagen, geht aber nicht zum Kern der Sache vor“, sagte Christophe Marie von der französischen Tierschutzorganisation Fondation 30 Millions d'Amis.

Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, muss es noch von den EU-Mitgliedsstaaten gebilligt werden.

thelocal

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