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„Entscheidend für die Sicherheit“: Neue Regelung soll Führerscheinentzug in der gesamten EU durchsetzen

„Entscheidend für die Sicherheit“: Neue Regelung soll Führerscheinentzug in der gesamten EU durchsetzen

Autofahrern, denen in einem EU-Land aufgrund eines schwerwiegenden Verkehrsvergehens der Führerschein entzogen wird, wird die Sperre gemäß einem neuen Gesetz, das gerade in Brüssel verabschiedet wurde, in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union anerkannt.

Nach den geltenden Vorschriften kann nur das EU-Land, in dem der Führerschein ausgestellt wurde, ein EU-weit gültiges Fahrverbot aussprechen.

Begeht ein Nichtansässiger also beispielsweise im Urlaub einen schweren Verkehrsverstoß in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, kann dieser ihm nur auf seinem eigenen Territorium ein Fahrverbot erteilen.

Dies hat laut EU zu einem Problem der Verkehrssicherheit geführt. Die Europäische Kommission warnte, dass im Jahr 2019 etwa 40 Prozent der grenzüberschreitenden Straftaten relativ ungestraft verübt wurden.

Nach dem neuen Gesetz muss ein Führerscheinentzug, eine Aussetzung oder Einschränkung jedoch von dem Land, in dem die Straftat begangen wurde, an das Land weitergeleitet werden, in dem die Fahrerlaubnis ausgestellt wurde, damit die Strafe dann EU-weit vollstreckt werden kann.

Für welche Art von Verkehrsverstößen gilt die Regelung?

Die Regelung gilt für Fälle von Trunkenheit am Steuer oder Fahren unter Drogeneinfluss, überhöhter Geschwindigkeit (50 km/h schneller als zulässig) und tödlichen Unfällen. Die Europäische Kommission wird nach fünf Jahren prüfen, ob die Liste erweitert werden soll.

Der Text, auf den sich Vertreter des Europäischen Parlaments und des Rates am Dienstag einigten, muss von beiden Institutionen formell angenommen werden. Die EU-Länder haben dann vier Jahre Zeit, ihn in nationales Recht umzusetzen.

„Diese Richtlinie ist ein entscheidender Schritt zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Durch die Einführung klarerer und zeitnaherer Kriterien für den Entzug der Fahrerlaubnis bei schweren Verstößen schützt diese Maßnahme nicht nur verantwortungsbewusste Fahrer, sondern die gesamte Gemeinschaft“, sagte der italienische Europaabgeordnete Matteo Ricci.

Auch der deutsche Europaabgeordnete Markus Ferber begrüßte die Einigung und zeigte sich zufrieden, dass die neuen Regeln nicht zu einem EU-weiten Punktesystem führen würden.

Führerscheine

Unabhängig davon einigten sich Vertreter des Parlaments und des Rates auch auf neue EU-Führerscheinvorschriften. Bis Ende 2030 wird es ein einheitliches Führerscheinformat für Smartphones geben, Fahrer behalten jedoch das Recht, eine physische Version anzufordern.

Sowohl die physische als auch die digitale Version sind 15 Jahre lang gültig, um Pkw und Motorräder zu fahren. In Ländern, in denen der Führerschein gleichzeitig als Ausweis gilt, sind es 10 Jahre. Lkw- und Busführerscheine müssen alle fünf Jahre erneuert werden. Die EU-Länder können die Gültigkeit von Führerscheinen für Personen über 65 Jahren verkürzen.

Alle EU-Länder müssen bei der Führerscheinerteilung künftig eine ärztliche Untersuchung oder eine Selbsteinschätzung verlangen. Zudem wird für Fahranfänger eine Probezeit von mindestens zwei Jahren eingeführt. Während dieser Zeit gelten strengere Regeln bzw. Sanktionen für das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.

EU-Bürger, die in einem anderen EU-Mitgliedsstaat als ihrem eigenen leben, können bei Sprachproblemen Prüfungen ablegen und einen Führerschein in der Staatsbürgerschaft ihres Landes erhalten.

Die neue Richtlinie ermöglicht zudem die EU-weite Anerkennung von EU-Führerscheinen, die im Austausch gegen Führerscheine aus Drittländern mit ähnlichen Sicherheitsvorschriften ausgestellt wurden. Die Kommission muss hierzu eine Liste sicherer Länder erstellen. Derzeit sind solche Führerscheine mit dem Code „70“ gekennzeichnet und müssen nicht EU-weit anerkannt werden.

Diese Maßnahmen sind Teil des sogenannten „Pakets zur Verkehrssicherheit“, das darauf abzielt, die Zahl der Verkehrstoten bis 2030 zu halbieren und auch eine Aktualisierung der Vorschriften für den grenzüberschreitenden Austausch von Informationen über Verkehrsverstöße umfasst.

thelocal

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