EU gibt (spätesten) Starttermin für biometrische Passprüfungen per EES bekannt

Die Europäische Kommission hat den Starttermin für die lange verzögerte biometrische Passkontrolle, bekannt als Einreise- und Ausreisesystem, festgelegt.
Es gab bereits mehrere Verschiebungen, aber jetzt steht der neue Starttermin für das EES-Grenzkontrollsystem fest.
Dem jüngsten Bericht der Europäischen Kommission zufolge wird das System am 12. Oktober 2025 in Kraft treten.
Aufgrund von Bedenken hinsichtlich der Vorbereitung wird die Einführung jedoch schrittweise erfolgen. Das System soll innerhalb von sechs Monaten nach diesem Datum – also im April 2026 – an allen Ein- und Ausreisepunkten der EU/des Schengen-Raums verpflichtend werden.
Auf der EES-Website erfahren Reisende: „Europäische Länder, die das EES nutzen, werden das System schrittweise an ihren Außengrenzen einführen. Das bedeutet, dass Ihre Daten möglicherweise nicht sofort an jedem Grenzübergang erfasst werden.“
Es gab Bedenken hinsichtlich der Bereitschaft, insbesondere am stark befahrenen Grenzübergang zwischen Großbritannien und Frankreich, wo die Verantwortlichen im Hafen von Dover vor langen Verzögerungen gewarnt hatten.
Anschließend erfolgt die Einführung der ETIAS-Reisegenehmigung, die derzeit für das letzte Quartal 2026 geplant ist.
Wie The Local letzte Woche berichtete , beträgt die anfängliche Gebühr von 7 € für die ETIAS-Reisegenehmigung jetzt 20 €.
Erinnern Sie mich noch mal, was ist EES?
Beim Entry & Exit System handelt es sich im Wesentlichen um eine erweiterte Passkontrolle, bei der Reisende Fingerabdrücke und einen Gesichtsscan vorlegen müssen.
Das System verfolgt zwei Ziele: Zum einen soll es die Grenzsicherheit durch strengere Passkontrollen erhöhen und zum anderen sollen die Ein- und Ausreisedaten der Reisenden aus dem Schengen-Raum digitalisiert werden, um automatisch die 90 Tage zu berechnen, die für Bürger von Nicht-EU-Ländern wie Großbritannien, den USA, Kanada und Australien für visumfreies Reisen zur Verfügung stehen.
Diese Kontrollen finden nur bei der Ein- und Ausreise aus dem Schengen-Raum statt und sind bei Reisen innerhalb des Raums, beispielsweise von Frankreich nach Deutschland, nicht erforderlich.
Nur Reisende mit einem Nicht-EU-Pass müssen das EES-System nutzen. Ausnahmen gelten auch für Nicht-EU-Bürger mit Wohnsitz in einem EU- oder Schengen-Land.
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Und was ist ETIAS?
ETIAS ist eine Reisegenehmigung, die für Personen mit Nicht-EU-Pässen erforderlich ist, die Kurzaufenthalte in der EU/im Schengen-Raum planen. Dies betrifft vor allem Touristen, aber auch Kurzaufenthalte, einschließlich Familienbesuche. Zweitwohnungsbesitzer ohne Visum benötigen eine ETIAS-Genehmigung.
Wer mit einem Visum in die EU reist, benötigt keine ETIAS-Genehmigung. Die Genehmigung muss vor Reiseantritt online beantragt werden – das System ist im Wesentlichen dasselbe wie beim US-amerikanischen Esta-Visum oder der neuen britischen ETA.
Das ETIAS kostet 20 € und ist dann drei Jahre gültig. Personen unter 18 Jahren und über 70 Jahren sind von der Gebühr befreit.
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