Sprache auswählen

German

Down Icon

Land auswählen

France

Down Icon

Geld. Was tun, wenn man zu Hause einen Schatz findet?

Geld. Was tun, wenn man zu Hause einen Schatz findet?

Am 12. November 2024 machte ein österreichischer Klempner, der auf einer Baustelle in Wien arbeitete, eine erstaunliche Entdeckung. Nachdem er an einem Seil gezogen hatte, das sich nur schwer ziehen ließ, begann er, im Boden zu graben, um es freizulegen.

Dabei entdeckte er eine mit Goldmünzen gefüllte Metallkiste. Wert der Beute: 2,3 Millionen Euro.

In einem solchen Fall sieht das österreichische Bürgerliche Gesetzbuch vor, dass das Vermögen zu gleichen Teilen zwischen dem Grundbesitzer und dem Finder des Schatzes aufgeteilt wird. Doch was sagt das französische Recht?

Ein Schatz? Welcher Schatz?

Zunächst muss genau definiert werden, was ein Schatz ist. So charakterisiert das Bürgerliche Gesetzbuch in einem Gesetz aus dem Jahr 1804 ihn als „jeden verborgenen oder vergrabenen Gegenstand, für den niemand sein Eigentum nachweisen kann und der rein zufällig entdeckt wird“.

Folglich kann man sich beim absichtlichen Graben oder beim Einsatz eines Metalldetektors nicht auf den Zufall verlassen und findet keinen Schatz; genauso wenig findet man beim Aufsammeln von Banknoten vom Boden einen Schatz.

Wo hast du es gefunden?

Wer auf seinem Privatgrundstück einen Schatz entdeckt, wird dessen rechtmäßiger Eigentümer; es sei denn, ein Dritter beweist das Gegenteil – beispielsweise der frühere Eigentümer des Grundstücks.

Die Sache wird etwas komplizierter, wenn man einen Schatz nicht im eigenen Zuhause findet. An einem öffentlichen Ort oder auf fremdem Grund muss die Beute geteilt werden (wie in Österreich): die Hälfte an den Eigentümer (den Staat, die Gemeinde oder eine Privatperson), die andere Hälfte an den Finder.

Die beiden beteiligten Parteien können jedoch auch eine Vereinbarung unterzeichnen, in der sie eine andere Verteilung vorsehen.

Gibt es etwas zu veranlassen?

Unabhängig von den Umständen muss die Entdeckung eines Schatzes im Rathaus gemeldet werden (datiert und von den verschiedenen Beteiligten unterzeichnet), wobei eine Kopie an den Präfekten zu senden ist.

Wenn der Schatz von archäologischem Interesse ist, muss der Meldung Fotos beigefügt werden, da der Präfekt ihn auch als wissenschaftlich interessant einstufen und ihn dann vollständig dem Staat zuschreiben könnte.

Schließlich werden die Steuerbehörden den Ihnen zustehenden Teil des Schatzes nicht besteuern, außer im Falle des Weiterverkaufs alter Münzen; in diesem Fall wird eine Steuer von 11,5 % fällig.

Le Progres

Le Progres

Ähnliche Nachrichten

Alle News
Animated ArrowAnimated ArrowAnimated Arrow